Was will der Verein?
Was kostet die Mitgliedschaft?
Und was bekommen Sie dafür?
- Reduzierten oder sogar freien Eintritt für ausgewählte Konzerte und Kurse
- Informationen zu unseren Veranstaltungen
- Vor der jährlichen Mitgliederversammlung ein exklusives kleines musikalisches Event
- Freien Eintritt für die Kinder (bis 16 Jahre) von Ehepaar- und Partnermitgliedschaften bei ausgewählten Konzerten
- Subskriptionsrecht auf Publikationen
- Vergünstigte CDs
Der Verein für Alte Musik: Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e.V.
Vorstand
- Simone Eckert, Vorstandsvorsitzende
- Ulrich Wedemeier, Stellv. Vorsitzender
- Dr. Roy Cabenda, Schatzmeister
- Adam Hodgson Beisitzer
Konto
Informationen und Kontakt
Seit 2007 sind wir als Verein organisiert
Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e.V. Verein für Alte Musik
Auszüge aus der Vereinssatzung§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der am 7. Oktober 2006 gegründete Verein führt den Namen "Freunde und Förderer der Hamburger Ratsmusik e. V. "
§ 2 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 3 Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur in Schleswig-Holstein und der Metropolregion Hamburg sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Pflege, dem Erhalt und der Verbreitung der Musik des 15.-18. Jahrhunderts in Hamburg und Schleswig-Holstein
- sowie der Vermittlung der Alten Musik auf der Grundlage historischer Aufführungspraxis,
- die künstlerische Planung und Durchführung von öffentlichen Konzerten der Alten Musik in Schleswig-Holstein und in der Metropolregion Hamburg,
- das Veranstalten von Kursen, Workshops und/oder Symposien für Musiker/innen, Nachwuchskünstler/innen und interessierten Laien,
- die Unterstützung beim Auffinden und Aufbereiten alter Musikhandschriften zur Aufführung mit dem Forschungsschwerpunkt Norddeutschland und Nordeuropa zum Zweck des Erhalts des musikalischen Erbes,
- der Publikation wissenschaftlicher Arbeiten, die durch den Verein und/oder von ihm beauftragte Personen, insbesondere junger Musikwissenschaftler/innen durchgeführt werden, somit
- der Förderung wissenschaftlicher Projekte im Sinne der Satzung mittels Kostenbeteiligung,
- das Einbinden internationaler junger Musiker/innen und Musikstudent/innen bei den durchzuführenden Konzerten.
- Der Verein hat weiterhin die Aufgabe, ausgewählte Projekte des Ensemble Hamburger Ratsmusik, die den oben genannten Satzungszweck verfolgen,
- durch finanzielle Zuwendung, Sachzuwendung und organisatorische Mithilfe,
- bei der Darstellung in der Öffentlichkeit und in den Medien,
- bei der Organisation von Konzerten, gegebenenfalls auch als Veranstalter, zu unterstützen.
3. Spenden sind steuerlich absetzbar.